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Bonn und Rhein-Sieg, Sommer 2026

Das grüne Verkehrsende.

Die Nordbrücke ist gesperrt. 60 von 75 Stadtbahnen wurden stillgelegt – zwei Monate später fahren erst zehn davon wieder. Die rechte Rheinstrecke ist bis Dezember dicht. Drei Sperrungen gleichzeitig – und du stehst mittendrin: im Stau, am Bahnsteig, in der überfüllten 66.

Das ist kein Unglück, das über die Region hereingebrochen ist. Es ist das Ergebnis von Entscheidungen. Und einige davon sind erst anderthalb Jahre alt.

Neu: Wir haben dem Landrat am 7. August 33 Fragen gestellt. Am 18. August hat er sie zurückgewiesen – alle. Begründung: zu viele Fragen, zu komplexes Thema. Die Kommunalaufsicht hat den Landrat inzwischen um Stellungnahme gebeten.

Stand: 24. September 2026 · Jede Zahl auf dieser Seite ist mit Quelle belegt
Die Lage

Drei Sperrungen, die sich überlagern

Seit Juni 2026 treffen in der Region drei voneinander unabhängige Ereignisse zusammen. Jedes für sich wäre zu verkraften. Zusammen sind sie es nicht.

seit 3. Juni 2026

Die Nordbrücke ist weg

Am 3. Juni 2026 um 15 Uhr sperrte die Autobahn GmbH die Friedrich-Ebert-Brücke komplett – auch für Pkw. Grund: strukturelle Schäden am Tragwerk der linksrheinischen Vorlandbrücke. Seit dem 9. Februar 2026 hatte bereits ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen gegolten. Es reichte nicht.

Die Brücke stammt von 1967 und trug zuletzt 90.000 bis 100.000 Fahrzeuge am Tag. Auch die Straßen unter der Brücke sind gesperrt. Der Abriss läuft seit dem 15. Juli; Mitte September waren 356 der 660 Meter der Vorlandbrücke abgebrochen, Anfang November soll sie verschwunden sein. Den Zuschlag für den Neubau will die Autobahn GmbH vor Weihnachten 2026 erteilen; Autos und Lkw sollen im Herbst oder Winter 2028 wieder über den Rhein fahren. Bis dahin: zwei Rheinquerungen statt drei.

Und damit ist es nicht getan. Strombrücke und rechtsrheinische Vorlandbrücke werden danach ersetzt und auf sechs Spuren erweitert – das Bauende sagt die Autobahn GmbH für 2040 voraus. Für Fußgänger und Radfahrer soll ein Rampenturm am Römerbad die Strombrücke noch in diesem Jahr wieder zugänglich machen.

Zuständig: Autobahn GmbH des Bundes, Fachaufsicht Bundesverkehrsministerium.

Autobahn GmbH, Projektseite; Kreisverwaltung, Sachstandsvorlage vom 22.06.2026; General-Anzeiger und Rhein-Sieg-Anzeiger vom 18. und 19.09.2026. Beleg
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seit 20. Juli 2026

60 von 75 Bahnen stillgelegt

Am 20. Juli 2026 nahmen SWB Bus und Bahn, die SSB und die Technische Aufsichtsbehörde 60 Fahrzeuge aus dem Verkehr; am 23. Juli untersagte die Behörde den Betrieb per Bescheid. Der Befund des Unternehmens: ein „komplexes Bild historisch gewachsener technischer Abweichungen“.

Im Klartext: Radsatzwellen aus den 1970er-Jahren, verbaut in neueren Fahrzeugserien. Dazu Dokumentationslücken bei Pressverbindungen, nicht ausdrücklich legitimierte Getriebeteile, Abweichungen bei Kupplungssystemen und Federspeicherbremsen. Bei den generalüberholten Wagen der ersten drei Serien wurden die beanstandeten Teile nach Angaben des Unternehmens „später im Zuge von Reparaturen verbaut, teilweise ohne ausreichende Dokumentation“. Ein Teil der stillgelegten Fahrzeuge gehört der SSB, also zur Hälfte dem Kreis.

Stand 23. September: Erst zehn der 60 Bahnen fahren wieder. Eine erste Freigabe Ende August musste zurückgenommen werden. Vom 2. bis zum 20. September fuhr die 66 montags bis samstags nur noch zwischen Bonn Hauptbahnhof und Vilich – in den Kreis fuhr an diesen Tagen keine Stadtbahn mehr. Seit dem 21. September fährt sie wieder bis Siegburg. Nach Königswinter und Bad Honnef fahren weiter Busse, die Linien 63, 67 und 68 fallen aus. Für den vollen Fahrplan braucht das Unternehmen 56 Bahnen. Für 40 der stillgelegten Fahrzeuge fehlt noch die Genehmigung der Aufsichtsbehörde, weil ihr die nötigen Unterlagen nicht vorliegen.

Bis die Abweichungen beseitigt sind, rechnet die SWB mit 24 bis 36 Monaten. So lange muss jede Bahn alle 9.000 Kilometer geprüft werden – etwa alle 14 Tage. Risse haben die bisherigen Ultraschallprüfungen nach Angaben des Unternehmens nicht ergeben.

Zuständig: SWB Bus und Bahn und SSB als Betreiber, Technische Aufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

SWB Bus und Bahn, „Update zu den Stadtbahnen“, 24.07.2026; Kreisverwaltung, Vorlage zum Ausschuss für Planung und Verkehr vom 16.09.2026 mit Antworten der SWB vom 15.09.2026; General-Anzeiger vom 03.09., 17.09., 21.09. und 23.09.2026. Beleg
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10. Juli – 12. Dezember 2026

Fünf Monate keine Züge

Die DB InfraGO saniert die rechte Rheinstrecke Troisdorf–Wiesbaden. Vom 10. Juli bis zum 12. Dezember 2026 fährt dort in beide Richtungen kein Zug. Erneuert werden Gleise, Weichen, Oberleitungen, Signale, Brücken und Tunnel, dazu 36 Stationen.

Der Güterverkehr weicht auf die linke Rheinstrecke aus – also auf die Achse, die Bonn mit Köln verbindet. Und im Frühjahr 2028 ist diese Strecke selbst dran, inklusive Bonn Hauptbahnhof.

Zuständig: DB InfraGO, Besteller im Regionalverkehr ist go.Rheinland.

Deutsche Bahn, Korridorsanierung Rechter Rhein und Korridorsanierung NRW. Beleg
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64.598
Menschen pendeln aus dem Rhein-Sieg-Kreis nach Bonn. Sie alle sitzen seit Juni fest – im Auto, im Bus oder in einer halbierten Stadtbahn.
Wie es dazu kam

Kein Unglück. Eine Prioritätenfrage.

Brücken rosten nicht über Nacht. Radsatzwellen altern nicht in einer Woche. Was jetzt zusammenbricht, ist über Jahre so entschieden worden – in Berlin, in Düsseldorf, in Bonn und auch bei uns im Kreistag.

Anderthalb Jahre vor dem Kollaps beschloss der Verkehrsausschuss, beim Nahverkehr zu sparen

Am 29. November 2024 beantragten die Fraktionen von CDU, GRÜNEN und FDP, das Nahverkehrsangebot zu „konsolidieren“. Ziel laut Antrag: „eine Reduzierung der Kosten bei weitestgehender Beibehaltung des Bedienungsangebots“. Der Ausschuss für Planung und Verkehr beschloss ihn drei Tage später, am 2. Dezember 2024, einstimmig. Die SPD-Fraktion war dem Antrag bis dahin beigetreten; der Ausschussvorsitzende dankte ausweislich der Niederschrift „für die breite Allianz in dieser Angelegenheit“.

Und wo sollte gespart werden? Der Antrag ist da unmissverständlich: „Dabei ist der Fokus auf die Hauptverkehrszeiten zu richten, da hier das größte Potential für Einsparungen liegt.“

Im September 2026 hat die Kreisverwaltung ihre Auswertung vorgelegt. Für das Busnetz im linksrheinischen Kreisgebiet kommt sie zu dem Ergebnis, dass das Angebot in den Hauptverkehrszeiten „im Allgemeinen nicht wesentlich reduziert werden kann“ und Kürzungen „nur vergleichbar geringe Einsparungen“ brächten. Die Verwaltung bestätigt damit selbst: Der Antrag wollte an der falschen Stelle sparen.

Vom Tisch ist er trotzdem nicht. Dieselbe Vorlage kündigt an, gemeinsam mit der Stadt Bonn zu prüfen, ob sich Bedienzeiten und die Zeiträume für dichtere und dünnere Takte „moderat“ optimieren lassen – ausdrücklich für das Gesamtnetz, einschließlich der Stadtbahn, umsetzbar zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027.

Antrag der Kreistagsfraktionen CDU, GRÜNE und FDP „ÖPNV im Rhein-Sieg-Kreis – Angebot konsolidieren und optimieren“ vom 29.11.2024, unterzeichnet von Dr. Torsten Bieber, Horst Becker, Christian Koch, Oliver Krauß, Michael Schroerlücke und Dr. Friedrich-Wilhelm Kuhlmann; Tagesordnung und Beschluss des Ausschusses für Planung und Verkehr vom 02.12.2024; Vorlage der Kreisverwaltung „Evaluation des ÖPNV-Angebots im Rhein-Sieg-Kreis, Nachfrageentwicklung im linksrheinischen Busnetz“ vom 10.09.2026. Beleg ansehen
Und gespart wird weiter – bei Stadt und Kreis. Die Stadt Bonn verlangt von ihren Stadtwerken, das Defizit im Nahverkehr bis 2028 bei rund 80 Millionen Euro zu halten. Dafür sollen etwa 20 Millionen Euro eingespart werden, zehn Millionen davon durch Einschränkungen beim Angebot. Im Kreis soll die Schnellbuslinie SB55 Königswinter – Oberpleis – Hennef „angesichts der Haushaltslage vorerst zurückgestellt“ werden; auf den beschlossenen Samstagsverkehr der Linie 513 will die Verwaltung verzichten. Und die SB85, die ab Dezember Ramersdorf mit Meckenheim verbinden soll, startet nur als Minimalvariante: stündlich, bis etwa 21 Uhr, ohne Abend- und Sonntagsverkehr – weil die Stadt Bonn nicht mehr beschlossen hat. General-Anzeiger vom 22.08.2026; Kreisverwaltung, Vorlage „Weiterentwicklung der regionalen Schnellbuslinien“ vom 16.09.2026. Beleg
Und wie hat das BSW abgestimmt? Gar nicht – das gehört zur Wahrheit dazu. Die BSW Gruppe im Kreistag gibt es erst seit der Kommunalwahl 2025. Michael Otter und Frank Kemper saßen 2024 zwar schon im Kreistag, damals für die Gruppe „Vernunft und Gerechtigkeit“ – aber nicht im Ausschuss für Planung und Verkehr, und dort fiel die Entscheidung. Im Kreistagsplenum stand der Antrag nie auf der Tagesordnung. Zugestimmt haben wir ihm also nie – verhindern konnten wir ihn aber auch nicht. Beleg ansehen

Unsere These

Aus Sicht der BSW Gruppe im Kreistag ist dieser Antrag kein Ausrutscher, sondern typisch für ein Denken, das sich in anderthalb Jahrzehnten festgesetzt hat. Die Grünen haben den Boden dafür bereitet: Wer das Auto zum Feindbild erklärt, macht auch die Infrastruktur, die daran hängt, politisch unattraktiv. Straßen und Brücken zu erhalten galt zunehmend als rückwärtsgewandt. Und die CDU ist mitgegangen – im Land wie im Kreis, weil es Mehrheiten sicherte.

Das Ergebnis ist eine merkwürdige Verkehrspolitik: Dem Auto wird Platz weggenommen, aber der Nahverkehr wird nicht so ausgebaut, dass er das auffangen könnte. Im Gegenteil – er wird „konsolidiert“. Wer dann keine Wahl mehr hat, steht im Stau und auf dem Bahnsteig.

Deshalb nennen wir es das grüne Verkehrsende: Was als Verkehrswende angekündigt war, ist für Pendlerinnen und Pendler zwischen Siegburg, Sankt Augustin, Königswinter und Bonn zum Ende verlässlicher Mobilität geworden.

Was das konkret bedeutet

Die neuen Bahnen kommen zu spät

Als SWB und SSB im Mai 2022 bei CAF bestellten, sollte das erste Fahrzeug Ende 2024 geliefert werden und der Regelbetrieb Ende 2026 beginnen.

Inzwischen sind 37 Fahrzeuge bestellt. Die ersten werden erst im kommenden Jahr erwartet, danach brauchen neue Bahnen erfahrungsgemäß rund ein Jahr Erprobung und Zulassung. Das sind mehr als zwei Jahre Verzug. 22 der neuen Bahnen waren ausdrücklich für die Taktverdichtung der Linie 66 bestellt.

Aktualisiert am 24. September 2026. Bis dahin stand hier nach dem damaligen Stand des Unternehmens, die ersten beiden Bahnen sollten im Sommer 2026 ankommen und ab Frühjahr 2027 fahren.

SWB Bus und Bahn; Stadt Bonn, „Moderne Bahnen für Bonn“; Fachpresse zur Bestellung von 2022; General-Anzeiger vom 17.09.2026. Beleg

Die Taktverdichtung ist nicht einmal sicher

Der Kreis hat die Verstärkung der Linien 66 und 67 von sechs auf neun Fahrten pro Stunde im Juli beschlossen – frühestens zum 13. Dezember 2026, ein halbes Jahr nach der Brückensperrung, und unter dem Vorbehalt eines Beschlusses der Stadt Bonn. Der lag am 10. September noch nicht vor. Stattdessen hat Bonn am 8. September eine Haushaltssperre erlassen.

Kosten für den Kreis: rund 210.000 Euro im Jahr. Auch die neue Schnellbuslinie SB 85 startet erst im Dezember – weil in Ramersdorf wegen des Schienenersatzverkehrs kein Platz für die Busse ist.

Rhein-Sieg-Kreis, Vorlage für eine Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2026; Sachstandsbericht zur Resolution vom 10.09.2026. Beleg
71.000 Euro – daran scheiterte die Fährbus-Anbindung

Die Buslinie 818 sollte ab dem 2. September 2026 bis zur Haltestelle „Mondorfer Fähre“ verlängert werden. Damit hätten Schülerinnen und Schüler aus Niederkassel und Troisdorf sowie Pendler aus dem Bonner Norden eine echte Alternative über den Rhein bekommen.

Am 15. Juli 2026 teilte die Stadt Bonn in der Taskforce Nordbrücke mit, sie könne ihren Anteil nicht mitfinanzieren. Es ging um 71.000 Euro für den Rest des Jahres 2026. Nach Angaben der Kreisverwaltung wäre die Verlängerung zum 2. September umsetzbar gewesen. Jetzt wird sie „vorerst nicht weiterverfolgt“.

Rhein-Sieg-Kreis, Vorlage für eine Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2026, Ziffer 3; Sachstandsbericht zur Resolution vom 10.09.2026. Beleg
Chronik

Die Stationen

Alles belegt. Alles öffentlich. Alles vorher bekannt.

2007

Die erste Brücke wird abgelastet – und bleibt es bis heute

An der Siegbrücke der L143 zwischen Sankt Augustin und Troisdorf-Menden, dem Melanbogen von 1928/29, werden Mängel festgestellt; das Bauwerk muss für den Schwerverkehr über 14 Tonnen gesperrt werden. Ein Sachverständigenbericht ergibt, dass der Erhalt „weder technisch noch wirtschaftlich sinnvoll ist“. Das Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau will Straßen.NRW im Jahr 2026 beantragen – neunzehn Jahre später.

Mai 2022

22 neue Stadtbahnen bestellt – Lieferung ab Ende 2024 versprochen

SWB und SSB unterzeichnen den Vertrag mit dem spanischen Hersteller CAF. Das erste Fahrzeug soll Ende 2024 kommen, der Regelbetrieb Ende 2026 beginnen. Inzwischen sind 37 Fahrzeuge bestellt – und die ersten werden erst 2027 erwartet.

29. Juni 2022

Die Grünen übernehmen das NRW-Verkehrsministerium

Im Kabinett Wüst II wird Oliver Krischer Verkehrsminister – in einer Koalition mit der CDU. Dem Ressort ist auch die Fachaufsicht über die Technische Aufsichtsbehörde für Straßenbahnen zugeordnet.

29. November und 2. Dezember 2024

CDU, Grüne und FDP beantragen, beim Nahverkehr zu sparen – der Ausschuss beschließt es

Der gemeinsame Antrag verlangt eine „Reduzierung der Kosten“ – mit ausdrücklichem Fokus auf die Hauptverkehrszeiten, „da hier das größte Potential für Einsparungen liegt“. Am 2. Dezember beschließt ihn der Ausschuss für Planung und Verkehr einstimmig; die SPD ist dem Antrag beigetreten. Im September 2026 stellt die Verwaltung in ihrer Auswertung fest, dass sich das Angebot in der Hauptverkehrszeit „nicht wesentlich reduzieren“ lässt.

Februar und März 2025

Die Wirtschaft warnt – mit Zahlen, die längst amtlich sind

IHK NRW legt gemeinsam mit der RWTH Aachen den Brückenmonitor vor: 2.439 Brücken in Nordrhein-Westfalen haben den Traglastindex IV oder V, bei den Autobahnbrücken sind es 30,1 Prozent – mehr als das Dreifache Bayerns. Am 13. März 2025 fordert die IHK Bonn/Rhein-Sieg eine Investitionsoffensive. Die Daten stammen von der Bundesanstalt für Straßenwesen und von Straßen.NRW; die Bonner Nordbrücke steht darin bereits mit der schlechtesten Traglastklasse. Zur Brückenkarte für unsere Region

Februar 2025

Dieselbe Untersuchung sagt, was niemand weiß

Der Brückenmonitor hält ausdrücklich fest, zu den rund 12.000 Brücken in kommunaler Baulast gebe es keine einheitlichen, frei zugänglichen Daten: „Am wenigsten ist über die Brücken in kommunaler Zuständigkeit bekannt.“ Empfohlen wird, alle Zustandsdaten einheitlich zu erheben und zugänglich zu machen. Geschehen ist das bis heute nicht.

November 2025

Der ADAC beschreibt exakt das, was sieben Monate später eintritt

Eine Modellstudie simuliert die plötzliche Vollsperrung der Bonner Nordbrücke. Ergebnis: 50 Millionen Kilometer zusätzliche Pkw-Umwege pro Jahr, 5,5 Millionen für Lkw, über 170 Millionen Euro Schaden jährlich – und eine erhebliche Mehrbelastung der südlichen Rheinquerung. Es passierte nichts Entscheidendes.

28. September 2025

Machtwechsel in Bonn, Bestätigung im Kreis

Oberbürgermeisterin Katja Dörner (Grüne) unterliegt in der Stichwahl Guido Déus (CDU). Am selben Tag wird Landrat Sebastian Schuster (CDU) mit 56,17 Prozent für eine dritte Amtszeit bestätigt.

9. Februar 2026

Erste Stufe: Nordbrücke für Lkw über 7,5 Tonnen gesperrt

Zusammen mit Überwachungsanlagen soll das die Brücke retten. Die Kreisverwaltung stellt später nüchtern fest: Diese Maßnahmen „haben nicht ausgereicht“.

24. März 2026

Der SWB-Konzernchef tritt zurück

Olaf Hermes geht mit sofortiger Wirkung, nachdem dem Aufsichtsrat ein externer Compliance-Bericht vorgelegt wurde. Es geht um einen Grundstücksvorgang am Flugplatz Hangelar – einer Gesellschaft, an welcher der Rhein-Sieg-Kreis 38,4 Prozent hält. Die BSW Gruppe im Kreistag verfolgt diesen Vorgang in einer eigenen Anfrage.

3. Juni 2026, 15 Uhr

Vollsperrung der Nordbrücke

Strukturelle Schäden am Tragwerk der linksrheinischen Vorlandbrücke. Die wichtigste Rheinquerung der Region fällt aus – mitsamt den Straßen darunter.

16. Juni 2026

Der Landrat verzichtet auf einen eigenen Krisenstab

Auf eine Anfrage im Kreistag antwortet die Verwaltung, die Einberufung eines eigenen Krisenstabes sei „nicht sinnvoll“. Stattdessen sitzt der Verkehrsdezernent in der Bonner Taskforce und der Landrat im Lenkungskreis des Bundesverkehrsministeriums.

2. Juli 2026

Der Kreistag beschließt eine Resolution

CDU, Grüne, SPD und FDP fordern von Bund und Land oberste Priorität für den Ersatzneubau, die Prüfung von Rheinfähren und eine Taktverdichtung der Linien 66 und 67. Der Landrat übergibt das Papier in Berlin.

10. Juli 2026

Die rechte Rheinstrecke wird gesperrt

Bis zum 12. Dezember 2026 fährt zwischen Troisdorf und Wiesbaden kein Zug.

15. Juli 2026

Bonn kippt die Fährbus-Anbindung

In der Taskforce Nordbrücke teilt die Stadt mit, ihren Anteil an der Verlängerung der Buslinie 818 zur Mondorfer Fähre nicht finanzieren zu können. Es ging um 71.000 Euro.

16. Juli 2026

Der Betriebsleiter erfährt von den Mängeln

Nach eigener Aussage sind dem Betriebsleiter der SWB Bus und Bahn die Mängel an den Stadtbahnen am Abend des 16. Juli bekannt geworden – vier Tage vor dem Termin mit der Aufsichtsbehörde.

20. Juli 2026

60 von 75 Stadtbahnen werden stillgelegt

Radsatzwellen aus den 1970er-Jahren in neueren Fahrzeugserien, Dokumentationslücken bei Pressverbindungen, nicht legitimierte Getriebeteile. Der Nahverkehr fällt aus, während die Straße schon dicht ist.

23. Juli 2026

Die Aufsichtsbehörde spricht von Gefahr für Leib und Leben

Die Technische Aufsichtsbehörde untersagt den Fahrbetrieb per Bescheid. Wörtlich heißt es darin, die Untersagung erfolge „zur Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Personen“; es müsse „jederzeit mit einem spontanen Versagen der Bauteile der Radsätze gerechnet werden“. Aufgelistet sind zwölf Mängel. Der Bescheid ist vertraulich; er wurde erst zwei Wochen später öffentlich bekannt.

31. Juli 2026

Der Bescheid liegt vor – im Aufsichtsrat kommt er nicht vor

Der Bescheid war der Geschäftsführung seit dem 24. Juli bekannt. In der Aufsichtsratssitzung am 31. Juli kam er nach Darstellung mehrerer Beteiligter nicht zur Sprache. Am 7. August traten die Aufsichtsräte zu einer kurzfristig einberufenen Sondersitzung zusammen. Diese Angaben stammen aus der Presseberichterstattung. Was der Rhein-Sieg-Kreis wann erfahren hat, ist bis heute offen.

29. Juli 2026

Neuer Bundesverkehrsminister

Steffen Bilger (CDU) löst Patrick Schnieder (CDU) als Bundesverkehrsminister ab. Zuständigkeit und Partei bleiben dieselben.

7. August 2026

Wir stellen 33 Fragen

Die BSW Gruppe im Kreistag richtet eine schriftliche Anfrage an den Landrat: zur Beteiligung an SSB und BRS, zu den Kosten für den Kreishaushalt, zur Aufsichtspraxis, zur Südbrücke und zur Umsetzung der Kreistagsresolution. Am selben Tag beantragen CDU und GRÜNE, die Geschäftsführung der SWB Bus und Bahn in den Ausschuss für Planung und Verkehr einzuladen; SPD und FDP schließen sich an. Die Anfrage im Wortlaut

13. August 2026

Der Zeitplan für die Bahnen platzt

Die für Mitte August angekündigte Rückkehr der ersten Fahrzeuge findet nicht statt. Die Kölner Verkehrs-Betriebe teilen mit, sie überließen der SWB ihre 14 Leihbahnen „letztmalig und längstens“ bis zum 26. August.

18. August 2026

Der Landrat weist die Anfrage zurück – vollständig

Keine der 33 Fragen wird beantwortet. Begründung: die „hohe Anzahl an detaillierten Fragen“ und die „Komplexität“ des Themas. Gestützt auf § 10 Absatz 2 Buchstabe c der Geschäftsordnung. Das Schreiben geht nachrichtlich an alle Fraktionen und Gruppen des Kreistages. Was daran nicht stimmt

20. August 2026

Zwei Tage später: Das Prüfkonzept liegt der Behörde noch nicht vor

Die Bezirksregierung Düsseldorf teilt mit, das Prüf- und Überwachungskonzept sei am 18. August noch nicht in genehmigungsfähiger Fassung eingegangen. Die Ultraschallprüfungen laufen weiter. Um den Wegfall der Kölner Leihbahnen aufzufangen, wären nach Unternehmensangaben mindestens 25 bis 29 eigene Fahrzeuge nötig.

24. August 2026

Beschwerde bei der Kommunalaufsicht

Die BSW Gruppe im Kreistag legt bei der Bezirksregierung Köln Beschwerde gegen die Zurückweisung ein. Die Beschwerde im Wortlaut

26. und 27. August 2026

Die Leihbahnen gehen zurück, die Anwälte kommen

Die Kölner Verkehrs-Betriebe ziehen ihre 14 Leihbahnen ab. Die Aufsichtsräte der Stadtwerke beauftragen eine Kölner Anwaltskanzlei zu klären, wer zu welchem Zeitpunkt welche Erkenntnisse hatte und wie damit umgegangen wurde.

31. August 2026

Der Landrat schickt dem Unternehmen eigene Fragen

Dreizehn Tage nach der Zurückweisung unserer Anfrage richtet der Landrat einen Fragenkatalog an die SWB Bus und Bahn: zu Prüfungen, Fahrbetrieb, Kosten und Kommunikation. Die Antworten vom 15. September legt die Verwaltung dem Ausschuss für Planung und Verkehr vor. Wann der Kreis selbst was erfahren hat, fragt der Katalog nicht.

2. September 2026

Schulbeginn ohne Stadtbahn in den Kreis

Die erste, am 28. August wieder freigegebene Bahn musste kurz vorher zurück in die Werkstatt, die Freigaben sind ausgesetzt. Zum Schulbeginn pendelt die Linie 66 montags bis samstags nur noch zwischen Bonn Hauptbahnhof und Vilich. Nach Siegburg, Sankt Augustin, Königswinter und Bad Honnef fahren Ersatzbusse, die Linien 63, 67 und 68 fallen aus.

8. September 2026

Haushaltssperre in Bonn, Sondersitzung der Aufsichtsräte

Der Bonner Kämmerer erlässt eine Haushaltssperre – die Taktverdichtung der Linien 66 und 67 hat Bonn noch nicht beschlossen. Am selben Tag setzen die Aufsichtsräte der Stadtwerke der Verkehrs-Geschäftsführerin eine Frist von 14 Tagen für einen belastbaren Zeitplan. Sollten sich gravierende Versäumnisse bestätigen, schließe das personelle Konsequenzen „ausdrücklich ein“.

16. September 2026

Die Kommunalaufsicht bittet den Landrat um Stellungnahme

Die Bezirksregierung Köln bestätigt den Eingang unserer Beschwerde und teilt mit, sie habe den Landrat um Stellungnahme gebeten. Am selben Tag nennt eine Vorlage der Kreisverwaltung die bisherigen Kosten: Von rund 3,5 Millionen Euro Zusatzkosten entfällt etwa eine Million auf den Rhein-Sieg-Kreis.

17. September 2026

Der Bundesverkehrsminister in Bonn

Steffen Bilger besucht die Baustelle. Die neue Vorlandbrücke soll im Herbst oder Winter 2028 befahrbar sein; der Ausbau der gesamten Brücke auf sechs Spuren soll bis 2040 dauern.

21. September 2026

Die 66 fährt wieder bis Siegburg

Zehn der 60 stillgelegten Bahnen sind wieder freigegeben. Nach Königswinter und Bad Honnef fahren weiter Ersatzbusse.

22. September 2026

Der Ausschuss für Planung und Verkehr berät

Dem Ausschuss liegt eine Vorlage der Verwaltung zu den Fahrzeugausfällen vor. Die Geschäftsführung der SWB Bus und Bahn soll nach dem Antrag von CDU, GRÜNEN, SPD und FDP erst zur Sitzung am 3. Dezember eingeladen werden.

Verantwortung

Immer dieselben zwei Parteien

Man kann die Krise zerlegen in Bund, Land, Stadt, Kreis, Konzern und Aufsichtsbehörde. Genau das passiert auch: Jede Ebene zeigt auf die nächste. Wer aber nicht die Ebenen durchgeht, sondern die Ämter, sieht ein anderes Bild.

Zuständigkeiten und Amtsinhaber auf allen politischen Ebenen
EbeneZuständig fürAmt oder GremiumPartei
Bund, seit Mai 2025 A565 und Nordbrücke über die Autobahn GmbH Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder, seit 29. Juli 2026 Steffen Bilger CDU
Bund, 2021 bis 2024 Brückenmodernisierungsprogramm, Erhaltungsmittel Koalition aus SPD, Grünen und FDP mitgetragen von den Grünen
Land NRW, seit Juni 2022 Verkehrsressort, Fachaufsicht über die Technische Aufsichtsbehörde Verkehrsminister Oliver Krischer, Kabinett Wüst II Grüne mit CDU
Stadt Bonn, 2020 bis 2025 Kommunale Verkehrsführung, Sitz im SWB-Aufsichtsrat kraft Amtes Oberbürgermeisterin Katja Dörner Grüne
Stadt Bonn, seit November 2025 dieselbe Zuständigkeit Oberbürgermeister Guido Déus, Mitglied im SWB-Aufsichtsrat CDU
SWB-Konzern Aufsicht über Konzernstrategie und Investitionen Aufsichtsratsvorsitz Stadtwerke Bonn GmbH: David Lutz CDU
SWB Bus und Bahn Aufsicht über Betrieb und Instandhaltung der Flotte Aufsichtsratsvorsitz Karolin Rübo, Mitglied Rolf Beu CDU und Grüne
Rhein-Sieg-Kreis, seit 2014 Aufgabenträger für den Nahverkehr, Mitgesellschafter der SSB Landrat Sebastian Schuster CDU
Ausschuss für Planung und Verkehr, 2. Dezember 2024 Beschluss, das Nahverkehrsangebot zu konsolidieren – mit Fokus auf die Hauptverkehrszeit Antrag vom 29.11.2024, dem sich die SPD anschloss CDU, Grüne, FDP und SPD
Amtsangaben der jeweiligen Institutionen; SWB-Konzern, Übersicht der Aufsichtsräte, abgerufen am 27.07.2026; Antrag vom 29.11.2024 und Tagesordnung des Ausschusses für Planung und Verkehr vom 02.12.2024. Belege ansehen
Korrektur vom 24. September 2026. Bis zu diesem Tag nannte die Tabelle als Bundesverkehrsminister nur Patrick Schnieder. Seit dem 29. Juli 2026 ist Steffen Bilger im Amt, ebenfalls CDU. An der Aussage der Tabelle ändert das nichts, am Namen schon.

Bündnis 90/Die Grünen

Haben die Richtung vorgegeben
  • Stellen seit Juni 2022 den NRW-Verkehrsminister – das Ressort, dem auch die Aufsicht über die Straßenbahnen zugeordnet ist.
  • Regierten von Dezember 2021 bis November 2024 im Bund mit und haben das Brückenmodernisierungsprogramm politisch mitverantwortet.
  • Stellten von 2020 bis 2025 die Bonner Oberbürgermeisterin, die kraft Amtes im SWB-Aufsichtsrat saß.
  • Sitzen im Aufsichtsrat der SWB Bus und Bahn – dem Gremium, das den Fahrzeugbetrieb beaufsichtigt.
  • Haben den Antrag zur Konsolidierung des Nahverkehrs vom November 2024 mit eingebracht – mit ausdrücklichem Fokus auf die Hauptverkehrszeit.

CDU

Hat mitgemacht und führt es fort
  • Stellt seit Mai 2025 den Bundesverkehrsminister, der über Tempo und Mittel des Neubaus entscheidet – erst Patrick Schnieder, seit Juli 2026 Steffen Bilger.
  • Führt seit 2022 die NRW-Landesregierung gemeinsam mit den Grünen.
  • Stellt seit November 2025 den Bonner Oberbürgermeister – und hat die Fährbus-Anbindung an 71.000 Euro scheitern lassen.
  • Stellt den Aufsichtsratsvorsitz der Stadtwerke Bonn GmbH und der SWB Bus und Bahn.
  • Stellt seit 2014 den Landrat – und hat den Konsolidierungsantrag von 2024 gemeinsam mit den Grünen eingebracht.
Lass dich von der Zuständigkeitsverteilung nicht täuschen. Bund, Land, Stadt, Kreis, Verkehrsbetrieb, Aufsichtsbehörde – die Verantwortung ist so weit gestreut, dass am Ende niemand geradestehen muss. Genau das ist der Punkt. Auf jeder dieser Ebenen saßen und sitzen dieselben zwei Parteien. Wer überall mitregiert, kann sich nicht überall herausreden.
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Vorschau

Es ist noch nicht vorbei

Wer glaubt, das Schlimmste sei überstanden, irrt. Drei Belastungen sind bereits absehbar – und alle drei treffen den Kreis unmittelbar.

ungeklärt

Die Südbrücke trägt jetzt alles

Die Konrad-Adenauer-Brücke ist seit dem 3. Juni die einzige Autobahnquerung im Bonner Raum. Gebaut 1967 bis 1972, 770 Meter lang, und sie trägt neben der A562 auch die Stadtbahnlinien 66 und 68.

1994 wurden erhebliche Schäden an den Lagern festgestellt, 2003 bis 2005 wurde mit 70 Tonnen Stahl nachgebessert, 2014 kamen neue Fahrbahnübergänge. Die ADAC-Studie hatte für den Fall einer Nordbrücken-Sperrung ausdrücklich eine erhebliche Mehrbelastung genau dieser Brücke vorausgesagt.

In den amtlichen Bauwerksdaten steht sie mit Traglastindex V und der Zustandsnote 3,0 – denselben Werten wie die Nordbrücke, die gerade abgerissen wird. Ab 3,0 gilt ein Bauwerkszustand als „nicht ausreichend“.

Dass solche Angaben veröffentlicht werden können, zeigt die Nordbrücke: Für deren Strombrücke nennt die Autobahn GmbH eine Restnutzungsdauer bis 2034. Für die Südbrücke gibt es eine solche Angabe bisher nicht.

Die offene Frage: Einen veröffentlichten Fahrplan für eine Gesamtinstandsetzung gibt es nach unserer Recherche nicht, und das letzte Prüfergebnis ist nicht öffentlich. Fällt diese Brücke aus, ist Bonn vom linksrheinischen Autobahnnetz abgeschnitten. Wir fragen im Kreistag danach – bevor es zur Eilmeldung wird.

ADAC-Modellstudie 11/2025; IHK-NRW-Brückenkarte auf Grundlage von BASt und Straßen.NRW, Stand 02/2025; Rhein-Sieg-Anzeiger vom 19.09.2026. Beleg · Brückenkarte
13. Dezember 2026 – 9. Juli 2027

Dann ist die Sieg dran

Am Tag, an dem die rechte Rheinstrecke wieder öffnet, sperrt die Bahn die Siegstrecke: sieben Monate lang zwischen Hennef und Siegen, dazu zwischen Siegburg und Hennef an acht Zeitfenstern von zusammen rund sieben Wochen und zwischen Troisdorf und Hennef drei Wochen im Juni 2027. Der RE9 fährt dann nur noch zwischen Aachen und Köln Messe/Deutz.

Betroffen sind Hennef, Eitorf und Windeck. Zwischen Hennef und Au fahren Ersatzbusse im 15-Minuten-Takt, ab etwa 22 Uhr nur noch halbstündlich. Das Ersatzkonzept haben go.Rheinland und die Kreisverwaltung gemeinsam erarbeitet – so geht Abstimmung. Gleichzeitig nimmt die S13 zwischen Troisdorf und Bonn-Beuel den Betrieb auf.

Zuständig: DB InfraGO; Ersatzverkehr go.Rheinland mit der Kreisverwaltung.

Kreisverwaltung, Mitteilung „SEV-Konzept zur Sperrung der Siegstrecke“ vom 24.08.2026. Beleg
Februar bis Juli 2028

Dann ist Bonn Hauptbahnhof dran

Die DB plant die Generalsanierung des Abschnitts Köln–Remagen für Februar bis Juli 2028 – rund fünf Monate Vollsperrung. Betroffen sind unter anderem Roisdorf, Bonn Hauptbahnhof, Bonn UN Campus, Bad Godesberg und Mehlem.

Das Problem ist die Gleichzeitigkeit: Der Neubau der Nordbrücke soll erst im Herbst oder Winter 2028 fertig sein. Die Bahnsperrung fällt also voraussichtlich in eine Zeit, in der die Autobahnquerung noch fehlt. Nach einem Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers soll 2028 zudem die Eifeltorbrücke am Kölner Autobahnring saniert werden – auch dafür muss die linksrheinische Strecke zwischen Köln und Bonn gesperrt werden.

Die offene Frage: Wer koordiniert das? Der Kreis hat auf einen eigenen Krisenstab ausdrücklich verzichtet. Dabei sitzt er bei go.Rheinland, dem Besteller des Regionalverkehrs, mit sieben von 51 Stimmen am Tisch – und stellt dort sogar den ersten stellvertretenden Vorsitzenden. Eine gemeinsame, öffentlich einsehbare Sperrplanung gibt es trotzdem nicht.

Deutsche Bahn, Korridorsanierung NRW; Antwort der Kreisverwaltung vom 16.06.2026; Rhein-Sieg-Anzeiger vom 11.09.2026. Beleg
Die Rechnung

Wer zahlt, muss auch mitreden dürfen.

In der Debatte gilt der Rhein-Sieg-Kreis meist als Opfer der Bonner und der Berliner Politik. Das ist die halbe Wahrheit. Der Kreis ist Mitgesellschafter des Unternehmens, um das es geht – und er zahlt jedes Jahr einen zweistelligen Millionenbetrag dafür. Alle Zahlen stammen aus dem Beteiligungsbericht und aus den Vorlagen des Kreises selbst.

Damit hier kein falscher Eindruck entsteht: Dass öffentlicher Nahverkehr Geld kostet, ist keine Verschwendung, sondern der Sinn der Sache. Busse und Bahnen sind Daseinsvorsorge, und wir wollen mehr davon, nicht weniger. Es geht auf dieser Seite um etwas anderes: Der Kreis bezahlt – und hat trotzdem nichts zu sagen, wo es darauf ankommt.

Was der Kreis für die Stadtbahn zahlt

Ausgleich für die Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises GmbH (SSB)

  • 9,76 Mio. €Anteil des Kreises am auszugleichenden SSB-Ergebnis 2024, von insgesamt 17,52 Mio. €
  • 9,14 Mio. €Anteil des Kreises im Vorjahr 2023 – Tendenz steigend
  • 49,9 %Anteil des Kreises an der SSB, die Eigentümerin der Fahrzeuge und Konzessionen ist
Rhein-Sieg-Kreis, Beteiligungsbericht 2024. Beleg

Was aus dem Konzern zurückfließt

Erträge über die Beteiligungskette Kreis → BRS → SWBB → Energieversorgung

  • 4,0 Mio. €Ausschüttung der BRS an den Kreis aus dem Jahresüberschuss 2024, beschlossen am 19.05.2025
  • 2,8 Mio. €Ausschüttung im Vorjahr, aus dem Ergebnis 2023
  • 66,66 %Anteil des Kreises an der BRS; die BRS wiederum hält 41,53 Prozent der Konzernholding
Rhein-Sieg-Kreis, Beteiligungsbericht 2024. Beleg
Der Kreis sitzt auf der falschen Seite des Tisches

Die Erträge kommen aus dem Energiegeschäft, drei Beteiligungsstufen entfernt. Die Kosten für die Stadtbahn zahlt der Kreis unmittelbar und ungekürzt. Das ist für sich genommen noch kein Skandal – so funktioniert kommunale Daseinsvorsorge.

Der Skandal ist die Richtung: Im Aufsichtsrat, aus dem die vier Millionen kommen, sitzt der Kreis. In dem Aufsichtsrat, der über Wartung und Flottenzustand entscheidet – und in dem die Radsatzwellen aus den 1970er-Jahren hätten auffallen müssen –, sitzt er nicht.

Dazu kommt: Die Befugnis, die Verkehrsunternehmen auf seinem eigenen Gebiet mit den Verkehrsleistungen zu betrauen, hat der Kreis per Vereinbarung der Stadt Bonn übertragen. Die Verluste werden nach der Leistung auf dem Gebiet des Kreises verrechnet. Er zahlt also für seine Strecken – die Betrauung hat er aus der Hand gegeben.

Was die Krise den Kreis bisher kostet

Die Zusatzkosten für Ersatzbusse, Leihbahnen und Gutachten beliefen sich bis Mitte September auf rund 3,5 Millionen Euro; davon entfällt etwa eine Million Euro auf den Rhein-Sieg-Kreis – nach einer ersten, groben Schätzung des Unternehmens etwas weniger. Nicht enthalten sind die weiteren Instandsetzungen der Fahrzeuge und das dauerhafte Prüfprogramm. Beides lässt sich nach Angaben des Unternehmens noch nicht beziffern; die Instandsetzung soll in die Wirtschaftsplanung ab 2027 eingehen.

Kreisverwaltung, Vorlage vom 16.09.2026, mit den Antworten der SWB Bus und Bahn vom 15.09.2026. Beleg

Und für ausgefallene Fahrten gibt es nichts zurück

Der Kreis hat gefragt, ob Zahlungen für nicht erbrachte Fahrleistungen erstattet werden. Die Antwort des Unternehmens: „Im Kooperationsvertrag ist eine Kostenbeteiligung vereinbart. Eine Rückerstattung von Kosten ist nicht vorgesehen.“ Die Ersatzbusse dagegen gehen mit ihren Kosten in die Rechnung ein.

Antworten der SWB Bus und Bahn vom 15.09.2026, Anhang zur Vorlage vom 16.09.2026. Beleg

Wo der Kreis mitredet – und wo nicht

Vertretung des Rhein-Sieg-Kreises in den Gremien des SWB-Konzerns
GremiumZuständig fürKreis vertreten?Vorsitz
Aufsichtsrat SWB Bus und Bahn Betrieb und Instandhaltung der Stadtbahnflotte – hier liegt die Ursache der Stilllegung Nein Karolin Rübo (CDU); Mitglied u. a. Rolf Beu (Grüne)
Aufsichtsrat Stadtwerke Bonn GmbH Konzernstrategie, Investitionsprogramm Nein – acht Mitglieder entsendet der Rat der Stadt Bonn, acht die Beschäftigten David Lutz (CDU); Mitglied u. a. OB Guido Déus (CDU)
Aufsichtsrat SWB Energie und Wasser Energie- und Wasserversorgung – die Ertragsquelle Ja – zwei Mitglieder plus eines über die BRS David Lutz (CDU)
Gesellschafterversammlung SSB Konzessionen, Fahrzeuge und Infrastruktur im Kreisgebiet Ja – aber ohne eigenen Aufsichtsratssitz Oliver Krauß (CDU), Kreisseite
Verbandsversammlung go.Rheinland Besteller des Regionalverkehrs – also auch der Ersatzverkehre während der Bahnsperrungen Ja – sieben von 51 Mitgliedern kommen aus dem Rhein-Sieg-Kreis Michael Richter aus dem Kreis ist 1. stellvertretender Vorsitzender
Rhein-Sieg-Kreis, Beteiligungsbericht 2024; SWB-Konzern, Übersicht der Aufsichtsräte, abgerufen am 27.07.2026. Belege ansehen
Dass der Kreis Einfluss hat, wenn er will, zeigt der September. Im Zuge der Sondersitzung am 8. September hat Oberbürgermeister Guido Déus die Aufsichtsräte gebeten, mit dem Landrat und der BRS über die künftige Aufgabenverteilung in der Geschäftsführung der Stadtwerke zu sprechen. Über die BRS redet der Kreis also mit, wenn es um die Führung des Konzerns geht. In der Vorlage der Kreisverwaltung zur Stadtbahnkrise vom 16. September kommt das nicht vor. General-Anzeiger vom 10.09.2026. Beleg
Und es gibt eine gesetzliche Pflicht dazu. Nach § 113 Absatz 3 der Gemeindeordnung, der über die Kreisordnung auch für den Kreis gilt, muss eine Gebietskörperschaft darauf hinwirken, dass sie Mitglieder in den Aufsichtsrat entsenden darf – ausdrücklich auch bei mittelbaren Beteiligungen. Der Kreis hält 49,9 Prozent der SSB. Einen Aufsichtsratssitz hat er nicht.
Die unbequeme Frage

Wann wird aus politischer Verantwortung persönliche?

Diese Frage wird üblicherweise nicht gestellt. Wir stellen sie – nicht als Anklage, sondern weil der Maßstab dafür ausgerechnet in Bonn schon einmal gerichtlich beschrieben wurde.

Der Fall, der den Maßstab gesetzt hat

Im Skandal um das World Conference Center Bonn verurteilte das Verwaltungsgericht Köln am 10. September 2020 die frühere Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann und den früheren Stadtdirektor Arno Hübner zu je einer Million Euro Schadensersatz. Maßstab war die grob fahrlässige Verletzung von Dienstpflichten.

2023 endete das Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster mit einer Einigung: Dieckmann zahlte 200.000 Euro, Hübner 30.000 Euro.

VG Köln, Urteile vom 10.09.2020, Az. 19 K 4769/18 und 19 K 4770/18. Beleg

Der Punkt, auf den es ankam

Entscheidend war nicht, dass eine Investition schiefging. Entscheidend war, dass die Beschlussvorlagen den Rat nicht erkennen ließen, welche Haftung tatsächlich entstand. Das Gericht sah das Informationsrecht der Ratsmitglieder verletzt.

Derselbe Maßstab – grobe Fahrlässigkeit – gilt nach § 28 der Kreisordnung für Kreistagsmitglieder und nach § 113 der Gemeindeordnung für die Vertreter des Kreises in Aufsichtsräten.

§ 28 Kreisordnung NRW, § 113 Gemeindeordnung NRW. Beleg
Wir behaupten nicht, dass hier jemand persönlich haftet. Uns interessiert die Parallele: Im Bonner Fall ging es um die Frage, ob die Gremien vollständig informiert waren. Genau das ist auch hier die entscheidende Frage – und sie ist unbeantwortet. Wann haben die Aufsichtsgremien erfahren, dass Radsatzwellen aus den 1970er-Jahren in neueren Fahrzeugen laufen? Welche Zustandsberichte lagen vor? Wurde der Kreistag rechtzeitig unterrichtet, wie es das Gesetz verlangt?

Einen Teil davon lässt inzwischen auch der Aufsichtsrat der Stadtwerke untersuchen. Eine Kölner Anwaltskanzlei soll ermitteln, „welche Personen und Organisationseinheiten zu welchem Zeitpunkt Kenntnis von welchen für die Betriebssicherheit, Außerbetriebnahme oder die Kommunikation relevanten Informationen“ hatten. Sollten sich gravierende Versäumnisse bestätigen, schließe das personelle Konsequenzen „ausdrücklich ein“, so der Aufsichtsratsvorsitzende. Den Auftrag erteilt der Aufsichtsrat der Stadtwerke – das Gremium, in dem der Kreis nicht sitzt. General-Anzeiger vom 27.08., 10.09. und 23.09.2026. Beleg

Diese Fragen haben wir am 7. August in unserer Anfrage im Kreistag gestellt. Sie sind beantwortbar. Werden sie beantwortet, erledigt sich die Frage nach persönlicher Verantwortung. Werden sie es nicht, stellt sie sich von selbst.

Am 18. August kam die Antwort. Sie lautet: keine Antwort.

Die Antwort

33 Fragen. Null Antworten.

Am 7. August haben wir gefragt. Am 18. August kam die Zurückweisung – für alle Fragen auf einmal. Die Begründung ist so kurz, dass sie hier vollständig hineinpasst.

Wer kontrolliert hier eigentlich wen?

Der Kreistag hat gegenüber der Verwaltung eine Kernaufgabe: Er kontrolliert sie. So steht es im Gesetz – der Kreistag „überwacht die Durchführung seiner Beschlüsse sowie den Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten“ (§ 26 Absatz 2 Kreisordnung NRW).

Ausüben lässt sich das nur über Auskünfte. Und über deren Umfang befindet nach diesem Schreiben ausgerechnet die Behörde, die kontrolliert werden soll – nach einem Maßstab, den sie selbst festlegt. Ein Kontrollrecht, dessen Reichweite der Kontrollierte bestimmt, ist keins mehr.

„Da es sich jetzt hierbei um eine Anfrage mit insgesamt 40 Fragen handelt …“

„Nach einer ersten Sichtung der Fragestellungen müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Verwaltung diese Anfrage in der vorliegenden Form nicht beantworten kann. Die Beantwortung einer so hohen Anzahl an detaillierten Fragen würde eine zeitintensive Recherche und Koordination über mehrere Fachbereiche hinweg erfordern, was zu einem erheblichen Mehraufwand führt.“

„Das Thema Bonner Nordbrücke erfordert aufgrund der Komplexität einen hohen Verwaltungsaufwand. Da es sich jetzt hierbei um eine Anfrage mit insgesamt 40 Fragen handelt, sieht die Verwaltung die Tatbestandsvoraussetzung des § 10 Abs. II c) der Geschäftsordnung des Rhein-Sieg-Kreises erfüllt.“

Schreiben des Landrates vom 18.08.2026, nachrichtlich an alle Fraktionen und Gruppen des Kreistages. Beleg

Warum das nicht trägt

„Unverhältnismäßig“ ist kein Merkmal einer Zahl. Es beschreibt ein Verhältnis zwischen zwei Größen: dem Aufwand auf der einen Seite und dem Gewicht der Sache auf der anderen. In diesem Schreiben kommt nur eine der beiden Größen vor. Das Wort „Bedeutung“ steht nicht darin – kein einziges Mal.

Was das Gesetz sagt

§ 26 Absatz 4 der Kreisordnung NRW, ohne jede Einschränkung: „Der Landrat ist verpflichtet, einem Kreistagsmitglied auf Verlangen Auskunft zu erteilen.“

Und die Bedeutung einer Sache ist dort der Grund für die Befassung des Kreistags, nicht der Grund gegen sie: Er entscheidet über die Angelegenheiten, die „ihrer Bedeutung nach“ einer Entscheidung bedürfen, und ist über „alle wichtigen Angelegenheiten“ zu unterrichten.

§ 26 Absatz 1, 2 und 4 Kreisordnung NRW. Beleg

Was das Schreiben daraus macht

Je größer eine Angelegenheit, desto weniger Auskunft. Nach dieser Regel wäre das Fragerecht des Kreistages bei Routinevorgängen am stärksten – und in der Krise am schwächsten.

Das Schreiben ging nachrichtlich an alle Fraktionen und Gruppen. Wenn es so stehen bleibt, gilt es künftig für jede Anfrage von jeder Seite des Hauses.

Schreiben vom 18.08.2026. Beleg
Und die Begründung trägt nicht einmal für sich selbst. Das Schreiben sagt, die Beantwortung erfordere „Recherche und Koordination über mehrere Fachbereiche hinweg“. Bei den Fragen zur Beteiligung ist das die Beteiligungsverwaltung und die Kämmerei – ein Zuständigkeitsbereich. Die Fragen 13 bis 15 betreffen die eigene Rechtsauffassung des Kreises; da ist gar nichts zu recherchieren. Und die Fragen 27 sowie 29 bis 33 knüpfen an Vorgänge an, die die Verwaltung selbst geführt hat – ihre Antwort vom 16. Juni, ihre Vorlage vom 16. Juli, die Resolution vom 2. Juli, die der Landrat in Berlin übergeben hat.

Und der zweite Vorwurf: Hätte der Landrat informiert, hätte niemand fragen müssen

Der Kreistag ist vom Landrat „über alle wichtigen Angelegenheiten der Kreisverwaltung zu unterrichten“ (§ 26 Absatz 2 Kreisordnung). Und die Vertreter des Kreises in Aufsichtsgremien müssen ihn „über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig unterrichten“ (§ 113 Absatz 5 Gemeindeordnung, über die Kreisordnung auch für Kreise). Das ist eine Bringschuld, keine Holschuld.

Was passiert ist

Die Aufsichtsbehörde untersagt am 23. Juli den Fahrbetrieb von 60 Stadtbahnen, um „eine Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Personen“ abzuwenden. Der Kreis ist Miteigentümer eines Teils dieser Fahrzeuge und zahlt jedes Jahr 9,76 Millionen Euro für die Stadtbahn.

Zweieinhalb Wochen später, am 7. August, mussten wir danach fragen. Vom Landrat kam bis dahin nichts.

§ 26 Kreisordnung NRW, § 113 Gemeindeordnung NRW. Beleg

Was daraus folgt

Der Umfang unserer Anfrage ist die Folge des Schweigens. Wer nicht unterrichtet wird, muss breit fragen – weil er nicht weiß, was er nicht weiß.

Der Verwaltung den Aufwand vorzuhalten, den ihr eigenes Schweigen ausgelöst hat, dreht Ursache und Wirkung um. Erst wird nicht informiert, dann sind die Fragen dazu zu aufwendig.

Anfrage vom 07.08.2026, Fragen 9 bis 16. Wortlaut
Zur Fairness gehört auch das: Am 22. September hat die Verwaltung dem Ausschuss für Planung und Verkehr eine Vorlage zu den Fahrzeugausfällen vorgelegt – auf Antrag von CDU, GRÜNEN, SPD und FDP vom 7. August. Darin stehen Kosten für den Kreis, und dafür hat der Landrat der SWB Bus und Bahn am 31. August einen eigenen Fragenkatalog geschickt – dreizehn Tage nachdem er unsere Anfrage zurückgewiesen hatte. Das ist richtig und gut. Nur beantwortet es unsere Fragen nicht: Der Katalog richtet sich an das Unternehmen. Wann der Kreis selbst was erfahren hat, welche Berichte seinen Vertretern vorlagen, was er für einen Sitz im Aufsichtsrat getan hat und was er über die Südbrücke weiß, fragt er nicht. Die Geschäftsführung des Unternehmens soll erst am 3. Dezember in den Ausschuss kommen. Kreisverwaltung, Vorlage vom 16.09.2026 mit Anhang „Fragen der Kreisverwaltung vom 31.08.2026 … und Antworten der SWBV vom 15.09.2026“. Beleg
Und ganz praktisch: Weder Michael Otter noch Frank Kemper gehören diesem Ausschuss an – der Auskunftsanspruch steht ihnen aber als Kreistagsmitgliedern zu. Beide haben einen Beruf. Sie müssten sich also freinehmen, um einer Sitzung beizuwohnen, der sie nicht angehören, ohne vorher zu wissen, ob ihre Fragen dort überhaupt vorkommen. Nachlesen geht auch nicht: Die Niederschrift liegt erst Wochen später vor. Ein gesetzlicher Anspruch, der davon abhängt, ist keiner mehr.

Deshalb haben wir am 24. August 2026 Beschwerde bei der Kommunalaufsicht eingelegt – bei der Bezirksregierung Köln, die nach § 57 der Kreisordnung die Aufsicht über den Rhein-Sieg-Kreis führt. Sie richtet sich nicht gegen Beschäftigte der Kreisverwaltung und unterstellt niemandem, Auskünfte bewusst zurückzuhalten. Sie betrifft eine Rechtsfrage, und die muss geklärt werden. Am 16. September hat die Bezirksregierung den Eingang bestätigt und den Landrat um Stellungnahme gebeten.

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Konsequenzen

Was jetzt zu tun ist

Sieben Punkte, die im Kreistag entschieden werden können – ohne Verweis nach Berlin oder Düsseldorf.

1

Einen eigenen Krisenstab einrichten

Die Verwaltung hält einen eigenen Krisenstab für „nicht sinnvoll“ und schickt stattdessen einen Dezernenten in die Bonner Taskforce. Der Kreis ist aber selbst Aufgabenträger und zahlt selbst. Er braucht ein eigenes Lagebild – und einen Ansprechpartner für die Menschen im Kreis.

2

Den Aufsichtsratssitz durchsetzen

Der Kreis hält 49,9 Prozent der SSB und trägt den größeren Teil der Kosten – ohne eigenes Aufsichtsratsmitglied. Nach § 113 Absatz 3 der Gemeindeordnung ist er sogar verpflichtet, auf ein Entsenderecht hinzuwirken. Das Druckmittel liegt bereit: die Mehrheit an der BRS.

3

Das Gutachten zur Südbrücke veröffentlichen

Das Ergebnis der letzten Bauwerksprüfung der Konrad-Adenauer-Brücke gehört offengelegt – mit Zustandsbewertung, Restnutzungsdauer und Sanierungsplanung. Sie steht in den amtlichen Daten mit Traglastindex V und der Zustandsnote 3,0, also derselben Bewertung wie die abgerissene Nordbrücke. Wer das weiß, hat Anspruch darauf, auch das Prüfergebnis zu kennen.

4

Einen Plan B für den Fall der Fälle

Der Kreis stimmt mit Bund, Land, Autobahn GmbH und der Stadt Bonn ab, was passiert, wenn die Südbrücke nicht bis zur Fertigstellung der neuen Nordbrücke durchhält: Umleitungen, Rettungswege, Ersatzquerungen, Nahverkehr. Dieser Plan muss schriftlich vorliegen und öffentlich sein – nicht erst entstehen, wenn die Brücke gesperrt ist. Bei der Nordbrücke war er nicht da.

5

Sperrungen koordinieren statt addieren

Die Sanierung der linken Rheinstrecke im Frühjahr 2028 darf nicht in die Bauzeit der Nordbrücke fallen, ohne dass ein tragfähiges Ersatzkonzept steht. Dass die SB 85 erst im Dezember starten kann, weil der Schienenersatzverkehr den Platz belegt, zeigt, was fehlende Abstimmung anrichtet.

6

Den Sparbeschluss von 2024 zurücknehmen

Der Ausschuss für Planung und Verkehr hat am 2. Dezember 2024 beschlossen, das Nahverkehrsangebot zu konsolidieren – mit Fokus auf die Hauptverkehrszeiten. Die Verwaltung hat inzwischen selbst festgestellt, dass sich das Angebot dort nicht wesentlich kürzen lässt. Dann gehört der Auftrag auch formal aufgehoben – bevor er über eine „Optimierung“ der Taktzeiten im Gesamtnetz doch noch umgesetzt wird.

7

Pendler und Betriebe entlasten

Die Taktverdichtung der Linien 66 und 67 darf nicht an der Bonner Haushaltssperre scheitern. Die Fährverbindungen gehören in den Tarif, auch wenn die Verwaltung davon abrät. Und die 71.000 Euro für den Fährbus zur Mondorfer Fähre sollte der Kreis notfalls allein aufbringen, statt die Maßnahme sterben zu lassen – umsetzbar wäre sie nach Angaben der Verwaltung schon zum 2. September gewesen.

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Die Region

Wen es trifft

Linksrheinisch, rechtsrheinisch – und dazwischen der Rhein mit zwei nutzbaren Querungen.

Die Größenordnung
bis zu 100.000 Fahrzeuge täglich trug die Nordbrücke zuletzt – 90.000 bis 100.000. Seit dem 3. Juni 2026 fährt dort keines mehr.
50 Mio. km zusätzliche Pkw-Umwege im Jahr hatte der ADAC für genau diesen Fall vorausgerechnet – dazu 5,5 Mio. km bei Lkw.
170 Mio. € und mehr an volkswirtschaftlichem Schaden pro Jahr – ebenfalls aus der ADAC-Modellstudie vom November 2025.
60 von 75 Stadtbahnen wurden am 20. Juli 2026 stillgelegt. Zwei Monate später fahren erst zehn davon wieder.
Autobahn GmbH und Sachstandsvorlage der Kreisverwaltung vom 22.06.2026 (Beleg); ADAC-Modellstudie 11/2025 (Beleg); SWB Bus und Bahn, 24.07.2026, und General-Anzeiger, 21.09.2026 (Beleg).
Und es sind nicht nur diese drei Stellen. Nach den amtlichen Bauwerksdaten stehen in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis 153 Brücken in den beiden schlechtesten Traglastklassen – 43 davon allein an der A565. Die Südbrücke, die den Verkehr jetzt trägt, hat dieselbe Zustandsnote wie die Nordbrücke, die gerade abgerissen wird. Zur interaktiven Brückenkarte

Besonders betroffen

  • Siegburg und Sankt Augustin: Vom 2. bis 20. September fuhren montags bis samstags nur Ersatzbusse; seit dem 21. September fährt die 66 wieder bis Siegburg. Die Linie 67 fällt weiter aus.
  • Königswinter und Bad Honnef: Die 66 ist die einzige Schienenverbindung nach Bonn – laut Kreisverwaltung „die beste und schnellste ÖPNV-Verbindung“ zwischen rechtsrheinischem Kreisgebiet und Bonn. Seit dem 2. September fahren dort montags bis samstags nur Ersatzbusse, mit Umstieg in Ramersdorf.
  • Troisdorf und der rechtsrheinische Norden: kein Zugverkehr bis zum 12. Dezember 2026.
  • Hennef, Eitorf und Windeck: Ab dem 13. Dezember 2026 ist die Siegstrecke bis zum 9. Juli 2027 gesperrt.
  • Niederkassel und Bornheim: Der Kreistag hat eine Fährverbindung zwischen den NATO-Rampen Rheidt und Widdig prüfen lassen.

Die Pendlerzahlen

  • 64.598 Berufspendler fahren aus dem Rhein-Sieg-Kreis nach Bonn – die größte Pendlerbeziehung der Region.
  • 141.436 Menschen pendeln insgesamt nach Bonn ein.
  • Die Tagesbevölkerung Bonns wächst dadurch auf 409.719.
  • Datenstand 30. Juni 2019, IHK-Studie „Pendlerregion Bonn/Rhein-Sieg“.

Podcast: Bonns Brückenabriss und das Bahnenchaos

Warum musste die Nordbrücke gesperrt werden? Wer trägt die Verantwortung für die stillgelegten Stadtbahnen? Und was heißt das für alle, die hier jeden Tag zur Arbeit müssen?

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Wir bleiben dran

Die BSW Gruppe im Kreistag fragt im Kreistag nach, wo andere auf die nächste Ebene zeigen. Wir haben zwei Sitze – und wir nutzen sie. Am 7. August haben wir 33 Fragen gestellt, am 18. August wurden sie zurückgewiesen, am 24. August haben wir die Kommunalaufsicht eingeschaltet – die hat den Landrat inzwischen um Stellungnahme gebeten. Lies nach, prüf unsere Belege, und sag uns, wenn dir etwas auffällt.